Institutionen im In- wie auch im Ausland unterliegen natürlich anderen administrativen – sowie im Fall von ausländischen Institutionen auch anderen steuerlichen – Regeln als das bei der Honorierung von Einzelpersonen der Fall ist. Generell können Honorare für Moderationstätigkeit oder eLectures-Abhaltungen auch an Institutionen anstelle der Referent_innen ausbezahlt werden.

Wichtig: Dazu ist möglichst früh eine aktive Meldung dieses Sonderwunsches an info@virtuelle-ph.at zu machen.

(1) Inländische Institutionen:

Nennen Sie uns via Email mit Betreff “Honorierung via Institution” “Honorierung via Institution: “Lehrveranstaltungstitel XY”

  • den korrekten Namen Ihrer Institution (Konto-Wortlaut!)
  • die Email-Adresse Ihrer Institution
  • die Anschrift Ihrer Institution
  • Kontodaten (IBAN/BIC) Ihrer Institution
  • die betroffene Lehrveranstaltung (Titel oder LV-Nummer)

(2) Ausländische Institutionen:

Übermitteln Sie uns via Email mit Betreff “Honorierung via ausländischer Institution: “Lehrveranstaltungstitel XY”

  • den korrekten Namen Ihrer Institution (Konto-Wortlaut!)
  • die Email-Adresse Ihrer Institution
  • die Anschrift Ihrer Institution
  • Kontodaten (IBAN/BIC) Ihrer Institution
  • die betroffene Lehrveranstaltung (Titel oder LV-Nummer)

Wenn Sie im Anschluss an Ihren Vortrag die von  uns gestellte Honorarnote retournieren, bitte folgendes beachten:

Bei Honorierung ausländischer Institutionen ist die PPH Burgenland gesetzlich verpflichtet, einen 20%igen Abzug an das österreichische Finanzamt abzuführen. Dies können Sie ggfs. verhindern, indem Sie der an uns zu retournierenden Honorarnote eine Erklärung zur Quellensteuerentlastung beilegen. Mit diesem von Ihrem Finanzamt (bezüglich der korrekten Steuerabfuhr) mit Stempel zu bestätigenden Formular bestätigen Sie, dass Ihre Institution in ihrem Heimatland die Honorarnote selbst versteuert. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich wenn gewünscht bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Ihre Honorarnote wird auch ohne beigelegten Nachweis von der Verrechnung der Pädagogischen Hochschule bearbeitet. Wenn genannte Erklärung allerdings nicht beigelegt wird, sind wir gezwungen, bei Auszahlung 20% von der kompletten Summe der Honorarnote abzuführen.

Die Formulare des BMF (AUT) finden Sie hier zum Download: https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/show_mast.asp?Typ=SM&__ClFRM_STICHW_ALL=ZS-QU&searchsubmit=Suche Ebenso finden Sie dort eine Liste der Doppelsteuerabkommen: https://www.bmf.gv.at/steuern/int-steuerrecht/DBA_Uebersicht.html