Institutionen im In- wie auch im Ausland unterliegen natürlich anderen administrativen – sowie im Fall von ausländischen Institutionen auch anderen steuerlichen – Regeln als das bei der Honorierung von Einzelpersonen der Fall ist. Generell können Honorare für Moderationstätigkeit oder eLectures-Abhaltungen auch an Institutionen anstelle der Referent_innen ausbezahlt werden.
Wichtig: Dazu ist möglichst früh eine aktive Meldung dieses Sonderwunsches an info@virtuelle-ph.at zu machen.
(1) Inländische Institutionen:
Nennen Sie uns via Email mit Betreff “Honorierung via Institution” “Honorierung via Institution: “Lehrveranstaltungstitel XY”
- den korrekten Namen Ihrer Institution (Konto-Wortlaut!)
- die Email-Adresse Ihrer Institution
- die Anschrift Ihrer Institution
- Kontodaten (IBAN/BIC) Ihrer Institution
- die betroffene Lehrveranstaltung (Titel oder LV-Nummer)
(2) Ausländische Institutionen:
Übermitteln Sie uns via Email mit Betreff “Honorierung via ausländischer Institution: “Lehrveranstaltungstitel XY”
- den korrekten Namen Ihrer Institution (Konto-Wortlaut!)
- die Email-Adresse Ihrer Institution
- die Anschrift Ihrer Institution
- Kontodaten (IBAN/BIC) Ihrer Institution
- die betroffene Lehrveranstaltung (Titel oder LV-Nummer)
Wenn Sie im Anschluss an Ihren Vortrag die von uns gestellte Honorarnote retournieren, bitte folgendes beachten:
Die Formulare des BMF (AUT) finden Sie hier zum Download: https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/show_mast.asp?Typ=SM&__ClFRM_STICHW_ALL=ZS-QU&searchsubmit=Suche Ebenso finden Sie dort eine Liste der Doppelsteuerabkommen: https://www.bmf.gv.at/steuern/int-steuerrecht/DBA_Uebersicht.html